Newsletter wird von Businesskunden auf Tablet gelesen - Deutsche Assistance

Newsletter

Mit unseren Newslettern informieren wir Sie regelmäßig über Neues aus der Assistance.

Vorerkrankungen in der Reiserücktrittskosten- und der Auslandsreisekrankenversicherung

Vorerkrankungen in der Reiseversicherung - Deutsche AssistanceHäufig werden Fragen rund um die Versicherungsbedingungen der Kreditkarten gestellt. Insbesondere interessieren Karteninhaber sich für Vorerkrankungen, die ggf. unter die Ausschlüsse fallen und somit zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können. Vor allem Kunden, die an einer chronischen Grunderkrankung leiden, kommen mit vielfältigen Fragestellungen auf uns zu. Sie befürchten häufig, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen zu werden, sofern sich vor oder während der Reise die bestehende Grunderkrankung verschlechtert.

Wie verhält es sich nun ganz konkret in den einzelnen Versicherungssparten? In den „alten“ Versicherungsbedingungen vor 2016 war der Ausschluss sehr pauschal formuliert. Er war für Kunden schwer greifbar und bot Interpretationsspielraum. Mit Anpassung der allgemeinen Versicherungsbedingungen im Jahr 2016 wurde dieses Problem behoben. Schwammige Formulierungen wurden konkretisiert und für Versicherungsnehmer verständlich.

Nun heißt es: „Nicht versichert sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt der Reisebuchung bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise behandelt worden sind. Kontrolluntersuchungen sind davon ausgenommen“ (Reiserücktrittskostenversicherung) bzw. „Versicherungsschutz besteht für Krankheiten, Unfälle und andere im Tarif genannten Ereignisse [...]. Unvorhergesehen ist eine Erkrankung, wenn sie nach Grenzüberschreitung ins Ausland erstmals auftritt. Auch wenn sich eine bestehende Erkrankung unvorhergesehen verschlechtert, ist sie versichert. „Voraussetzung: In den letzten sechs Monaten vor Grenzüberschreitung ins Ausland erfolgte keine ärztliche oder ärztlich verschriebene Behandlung dieser Erkrankung. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen ohne Befund“ (Auslandsreisekrankenversicherung).

Diese sogenannte 6-Monats-Klausel konkretisiert also den Ausschluss von Vorerkrankungen in den einzelnen Versicherungssparten. Liegt die Erkrankung bzw. deren letztmalige Therapie bei Buchung bzw. Reiseantritt mehr als sechs Monate zurück, so ist auch bei einem erneuten Auftreten bzw. einer akuten Verschlechterung bei chronischen Erkrankungen der Versicherungsschutz gegeben.

Beispiele:

- Der Karteninhaber leidet an Diabetes mellitus. Er ist medikamentös eingestellt. Die regelmäßigen Kontrollen beim Arzt ergeben keine Änderung der Medikamentendosis. Auch die Therapie verändert sich nicht. Entgleist nun im Urlaub der Blutzuckerspiegel akut (z. B. durch veränderte klimatische Bedingungen oder ungewohnte Ernährung), so ist die Behandlung versichert.

- Ein Karteninhaber leidet an einer Krebserkrankung. Eine Woche nach Abschluss der Chemotherapie bucht er eine Reise. Leider stellt sich kurz vor Reisebeginn heraus, dass erneut eine Behandlung nötig ist. In diesem Fall tritt die Reiserücktrittskostenversicherung nicht ein. Denn zwischen Ende der Therapie und Reisebuchung liegt kein sechsmonatiges behandlungsfreies Intervall. Liegt die Krebstherapie länger als sechs Monate zurück, verhält es sich anders. Bleiben die nach Abschluss der Therapie notwendigen, regelmäßigen Kontrollen ohne Befund, hat der Karteninhaber trotz vorbestehender Diagnose vollen Versicherungsschutz. Dies gilt für den Fall, dass er unerwartet eine erneute Behandlung – z. B. durch ein Rezidiv - benötigt.

Diese eindeutig formulierten Regelungen machen Ausschlüsse transparent und möglichst kundenfreundlich.

Bei eventuellen Unsicherheiten besteht im Rahmen der Reiserücktrittskostenversicherung immer auch die Möglichkeit, sich an die Kollegen der Stornokompass-Hotline zu wenden. Diese beraten unter 0681 8447-554 kompetent zum Vorgehen im drohenden Leistungsfall:

Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Der Kunde erlangt durch eine Beratung des dortigen Expertenteams weitere Vorteile: Wird ihm z. B. empfohlen, aufgrund einer zum Anrufzeitpunkt akuten, bis zum Reisebeginn aber vermutlich auskurierten Krankheit die Reise nicht zu stornieren, ist die 6-Monats-Klausel in der Auslandsreisekrankenversicherung für diese Erkrankung hinfällig. Er erlangt also weitreichende Sicherheit in beiden Versicherungssparten.

Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Marketing

Anita Salmingkeit
Anita Salmingkeit
Referentin Marketing
anita.salmingkeit@deutsche-assistance.de Kontakt aufnehmen mail_outline
Wenn Sie Versicherungsnehmer sind und Fragen zu Ihrer Versicherung oder einem laufenden Vorgang haben, wenden Sie sich bitte an info@deutsche-assistance.de. Alle auf dieser Website genannten Kollegen betreuen ausschließlich unsere Geschäftspartner.
Zertifikat Zertifikat Zertifikat
© 2019 Deutsche Assistance Versicherung AG
Ein Unternehmen der ÖRAG-Gesellschaften