Gemeinsam mit der Union Kranken- und der Union Reiseversicherung möchten wir nach folgend mit Stand 16.9.2020 die wichtigsten Fragen rund um Corona und die Reiseversicherungen der Kreditkarte beantworten.
Der gesamte Artikel steht Ihnen hier zusätzlich als PDF-Dokument zur Verfügung:
FAQ: Reiseversicherungen und Corona (1.6 MB)
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Bin ich versichert, wenn ich akut erkranke und meine Reise nicht antreten kann?
Ja – natürlich sind Sie versichert, wenn Sie eine Reise aufgrund einer akuten, schweren Erkrankung stornieren müssen und Ihnen deshalb vertraglich geschuldete Stornokosten entstehen.
Eine Erkrankung an Corona ist bei uns aufgrund des Pandemieausschlusses jedoch nicht versichert. Dabei stellt der Pandemieausschluss in der Praxis nach unseren Erfahrungen kein relevantes Problem dar: Trotz der pandemischen Ausbreitung hatten wir nur sehr wenige Erstattungsanfragen von Kunden, die tatsächlich an COVID erkrankt waren. Auch in Zeiten der Pandemie stellen die üblichen versicherten Gründe den Großteil der Erstattungsanfragen. Natürlich prüfen wir weiterhin jeden Einzelfall sehr kundenorientiert!
Bin ich versichert, wenn ich eine Reise gebucht habe und befürchte, mich dort anzustecken?
Wir verstehen, dass Sie eine Reise nicht antreten wollen, wenn Sie befürchten, am Urlaubsort zu erkranken. Gerade weil die Sicherheit auf Reisen aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkt sein kann, hatte das Auswärtige Amt bis zum 14.06.2020 eine generelle Reisewarnung erlassen. Seit dem 15.06.2020 beobachten die zuständigen Behörden das Infektionsgeschehen in der Europäischen Union sehr genau und sprechen nur noch für einzelne Länder oder auch nur Regionen Reisewarnungen aus. Aktuellen Meldungen zufolge soll die derzeit bestehende generelle Reisewarnung für Staaten außerhalb der EU zum 30.09.2020 aufgehoben und durch individuelle Warnungen auf Grundlage des Infektionsgeschehens in den einzelnen Ländern und/oder Regionen ersetzt werden. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Solange eine Reisewarnung für Ihr Reiseziel gilt, können Sie Pauschalreisen in diese Länder in aller Regel kostenlos stornieren. Im Versicherungsumfang Ihres Tarifes ist die Angst, am Urlaubsort zu erkranken, daher nicht enthalten.
Unser Tipp: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, fragen Sie Ihren Reiseveranstalter, ob die Reise durchgeführt wird bzw. ob kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen angeboten werden. Wenn Sie die Reise individuell gebucht haben, sprechen Sie Ihre Leistungserbringer (Fluggesellschaft, Hotel etc.) an – häufig werden auch hier Lösungen angeboten.
Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für mein Reiseziel erlassen. Muss ich meine Reise jetzt stornieren? Und sind Stornokosten versichert?
Das Auswärtige Amt hatte bis zum 14.06.2020 eine generelle Reisewarnung für alle nicht notwendigen Reisen erlassen. Seit dem 15.06.2020 beobachten die zuständigen Behörden das Infektionsgeschehen in der Europäischen Union sehr genau und sprechen nur noch für einzelne Länder oder auch nur Regionen Reisewarnungen aus. Aktuellen Meldungen zufolge soll die derzeit bestehende generelle Reisewarnung für Staaten außerhalb der EU zum 30.09.2020 aufgehoben und durch individuelle Warnungen auf Grundlage des Infektionsgeschehens in den einzelnen Ländern und/oder Regionen ersetzt werden.
Fällt Ihre Pauschalreise in den Zeitraum einer Reisewarnung, müssen Sie zunächst nichts tun – Ihr Reiseveran stalter wird Sie kontaktieren und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen. In aller Regel werden die Reiseveranstalter die Reise absagen oder Ihnen Umbuchungsmöglichkeiten anbieten. Von einem aktiven Reisestorno raten wir ab – insbesondere, wenn die Reise erst nach dem Ende der Reisewarnung stattfindet, können Ihnen sonst entsprechende Stornokosten entstehen! Auch wenn ein versicherter Grund vorliegt, bitten wir Sie mit der Stornierung zu warten, bis die Reisewarnung nicht mehr besteht! Die Reisewarnung allein ist kein versicherter Grund in der Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Mein Reiseveranstalter hat mir einen Reisegutschein statt einer Erstattung des Reisepreises angeboten. Gilt meine Versicherung auch für die Reise, für die ich den Gutschein einlöse?
Natürlich gilt der Versicherungsschutz dann auch für die neu gebuchte Reise. Der Versicherungsschutz besteht für alle Reisen, die innerhalb der Gültigkeitsdauer der Kreditkarte gebucht und durchgeführt werden.
Bin ich versichert, wenn mein Reiseland Einreisebeschränkungen oder Einreiseverbote verhängt hat?
Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, fragen Sie Ihren Reiseveranstalter, ob die Reise durchgeführt wird bzw. ob kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen angeboten werden. Wenn Sie die Reise individuell gebucht haben, sprechen Sie Ihre Leistungserbringer (Fluggesellschaft, Hotel etc.) an – häufig werden auch hier Lösungen angeboten! Einreisebeschränkungen oder Einreiseverbote stellen aber keine versicherten Rücktrittsgründe in der Reiserücktrittskosten Versicherung dar.
Bin ich versichert, wenn ich von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin und deshalb meine Reise nicht antreten kann?
Dies ist in diesem Fall nicht notwendig. Sind Sie von einer Quarantänemaßnahme betroffen, wenden Sie sich am besten direkt an die anordnende Stelle. In aller Regel übernimmt diese auch die anfallenden Kosten für Sie.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Bin ich im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung versichert, wenn ich im Ausland am Coronavirus erkranke?
Ja – wir stehen zu unserem Wort. Erkranken Sie im Ausland an Covid-19, so werden die Behandlungskosten bedingungsgemäß erstattet. Das Auswärtige Amt hatte bis zum 14.06.2020 eine generelle Reisewarnung für alle nicht notwendigen Reisen erlassen. Seit dem 15.06.2020 beobachten die zuständigen Behörden das Infektionsgeschehen in der Europäischen Union sehr genau und sprechen nur noch für einzelne Länder oder auch nur Regionen Reisewarnungen aus. Aktuellen Meldungen zufolge soll die derzeit bestehende generelle Reisewarnung für Staaten außerhalb der EU zum 30.09.2020 aufgehoben und durch individuelle Warnungen auf Grundlage des Infektionsgeschehens in den einzelnen Ländern und/oder Regionen ersetzt werden. Auch wir empfehlen Ihnen, sich an der Reisewarnung zu orientieren und nicht in Länder zu verreisen, für die das Auswärtige Amt ein Sicherheitsrisiko sieht. Warum? Wir können Ihnen aufgrund massiver Einschränkungen in den vom Auswärtigen Amt genannten Ländern oder Regionen nicht garantieren, dass Sie medizinisch adäquat versorgt werden. Aufgrund der dortigen Krisensituation ist es schwierig, Einfluss auf Ärzte und Krankenhäuser zu nehmen. Außerdem kann es zu größeren Verzögerungen kommen, wenn ein medizinisch notwendiger Rücktransport zu organisieren ist und schwer erkrankte Kunden nach Deutschland zurückzuholen sind.
Inwieweit greift die Versicherung, wenn ich im Ausland bin und von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin?
Erkranken Sie selbst am Coronavirus, sind die Behandlungskosten versichert. Für reine Quarantänemaßnahmen und deren Folgen sind dagegen keine Versicherungsleistungen vorgesehen.
Wo kann ich mich generell über das Coronavirus informieren?
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland stellt aktuelle Links und Informationen zur Krankheit, den Risikogebieten, den Einreisebestimmungen, Reisebeschränkungen usw. zur Verfügung:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/-/2296762
Das Robert-Koch-Institut stellt eine große Informationsvielfalt rund um die Krankheit, die Prävention, die Diagnostik und den Reiseverkehr und die aktuelle Risikobewertung zur Verfügung:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt unter anderem eine umfangreiche FAQ-Liste rund um die Erkrankung zur Verfügung:
https://www.who.int/news-room/q-a-detail/q-a-coronaviruses
Wenn Sie sich weiter auf dem Laufenden halten wollen, finden Sie hier immer die aktuellsten Informationen:
https://www.urv.de/content/privatkunden/reiseversicherungen/corona-virus/