Auslands-Autoschutzbrief kommt im Urlaub zum Einsatz - Versicherung - Deutsche Assistance

Auslands-Autoschutzbrief - Deutsche Assistance

Werten Sie Ihre Zahlungskarte auf. Zum Beispiel mit einem Auslands-Autoschutzbrief. Damit Ihre Kunden auch auf Reisen stets mobil sind!

Auslands-Autoschutzbrief für die Reise

Unseren Auslands-Autoschutzbrief bieten wir derzeit im Rahmen von Kreditkartenpaketen als Gruppenversicherungslösung an. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Karteninhaber / die mitversicherten Personen anlässlich einer Auslandsreise mit ihrem Fahrzeug eine Panne oder einen Unfall erleiden, das Fahrzeug gestohlen wird oder ein Totalschaden eintritt, sowie bei Erkrankung oder Tod des Fahrers.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der ständige Wohnsitz der versicherten Personen in der Bundesrepublik Deutschland. Sofern aus beruflichen Gründen der Hauptwohnsitz vorübergehend ins Ausland verlegt wird, bleibt der Versicherungsschutz bis zu zwölf Monate bestehen.

Eine Kostenübernahme erfolgt im Rahmen individueller Detailregelungen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Versicherungssummen für die nachfolgend exemplarisch aufgeführten Leistungen

  • Pannenhilfe und Abschleppen
  • Bergen und Abtransport
  • Übernachtung bei Fahrzeugausfall
  • Weiterfahrt oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
  • Mietwagen bei Fahrzeugausfall
  • Ersatzteilversand
  • Fahrzeugtransport bei Fahrzeugausfall
  • Fahrzeugunterstellung
  • Benennung von Werkstätten
  • Fahrzeugtransport
  • Mietwagen
  • Fahrzeugverzollung- und verschrottung
  • Bei Notwendigkeit Schaltung eines Reiserückrufs über den Rundfunk
  • Fahrzeugschlüssel­Service

Es besteht in keinem Fall Versicherungsschutz für Schäden am Fahrzeug durch Unfall, Sachbeschädigung etc. Hierfür empfiehlt sich der separate Abschluss einer Vollkaskoversicherung.

Fragen und Antworten

Für welche Länder gilt die Auslands-Auto-Schutzbriefversicherung?

Versicherungsschutz wird für Schadenereignisse, die in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres eintreten, gewährt. Kein Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse in der Bundesrepublik Deutschland sowie für Schadenereignisse innerhalb einer Entfernung von 50 km vom Wohnsitz des Karteninhabers bzw. der mitversicherten Personen.

Wie kann man einen Auslands-Auto- Schutzbriefversicherungsfall melden?

Es wird darum gebeten, im Schaden­ / Notfall die 24 Stunden und 365 Tage im Jahr erreichbare Notrufnummer, die auf der Kreditkarte bzw. in der Versicherungsbestätigung ausgewiesen wird, unter Angabe des Namens, der Kreditkartennummer und einer Rufnummer, unter der der Anrufer erreichbar ist, anzurufen. Bei Eigenorganisation oder der Einschaltung anderweitiger Dienstleister kann es passieren, dass die Kosten nicht in voller Höhe übernommen werden können.

Gilt die Auslands-Auto-Schutzbriefversicherung auch für gemietete Fahrzeuge?

Ja, die Auslands­Auto­Schutzbriefversicherung gilt auch für Auslandsfahrten mit einem gemieteten Fahrzeug, aber nur bezüglich der Auslands­Auto­Schutzbriefleistungen.

Wie verhält es sich mit mitgeführter Ladung und Gepäckstücken?

Bei nicht gewerblich mitgeführter Ladung und Gepäck wird bei einem Schadenereignis bei Bedarf z. B. für den Weiter­ oder Rücktransport dieser Gegenstände gesorgt. Gewerblich mitgeführte Ladung und Gepäck sind hiervon ausgenommen. Schäden an Ladung und Gepäck werden über die Auslandsauto-Schutzbriefversicherung generell nicht entschädigt.

Kann im Schadenfall der ADAC eingeschaltet werden?

Es wird darum gebeten, im Schaden­ / Notfall die 24 Stunden und 365 Tage im Jahr erreichbare Notrufnummer, die auf der Kreditkarte bzw. in der Versicherungsbestätigung ausgewiesen wird, anzurufen.

Welche Fahrzeuge sind versichert?

Versicherungsschutz besteht für folgende Fahrzeuge (Krafträder über 50 ccm, PKW, Wohnmobile bis zu 4 t):

  • Fahrzeug des Karteninhabers bzw. der mitversicherten Personen
  • Ein dem Karteninhaber zur Verfügung gestelltes Firmenfahrzeug
  • Ein Selbstfahrer-Mietfahrzeug

Zeitgleich besteht nur für ein Fahrzeug Versicherungsschutz.

Die obige Darstellung soll Ihnen lediglich einen Einblick in unser Leistungsportfolio bieten. Grundlage des Versicherungsschutzes sind immer unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie ggf. alle weiteren getroffenen Vereinbarungen.

Ihre Ansprechpartner für die Themenwelt Reise

Mirja Werner
Mirja Werner
Key Account Managerin, Reise & Gesundheit
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