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Deutsche Assistance überführt Verstorbene weltweit

Verstorbene werden weltweit nach Deutschland gebracht – Deutsche AssistanceVerstirbt eine über die Kreditkarte versicherte Person während einer Auslandsreise, so greift auch hier – sofern die Deckung grundsätzlich besteht – der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung.

Versichert ist entweder die Beisetzung vor Ort oder die Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz in Deutschland (die Kosten für die anschließende Bestattung werden nicht übernommen).

Es obliegt hier der Entscheidung der Angehörigen, ob eine Sarg- oder Urnenüberführung beziehungsweise -beisetzung erfolgen soll; wobei es je nach Reiseland Einschränkungen gibt.

So kann beispielsweise in vielen muslimisch geprägten Ländern keine Einäscherung durchgeführt werden. Auch die Regelungen für Überführungen sind je nach Land sehr komplex und der Prozess kann sich dadurch als sehr langwierig gestalten. Deshalb ist es dringend ratsam, auch in einem solchen Fall die Hilfeleistungen der Deutschen Assistance in Anspruch zu nehmen. Unter der bekannten Notfallnummer nehmen die Kollegen unseres Servicecenters den Vorgang auf und wickeln die weitere Organisation mithilfe eines spezialisierten Partnerunternehmens ab.

 

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