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Reiseversicherungen: Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Coronavirus

Coronavirus: Fragen und Antworten zu Fragen rund um weltweites Reisen - Deutsche Assistance

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Nachdem auch in Europa immer mehr Länder von Corona-Infektionen berichten, möchten wir, gemeinsam Union Krankenversicherung, folgend die wichtigsten Fragen rund um die  Reiserücktrittskosten- und die Auslandsreise-Krankenversicherung beantworten.

Reiserücktrittskosten-Versicherung

Bin ich versichert, wenn ich am Coronavirus erkranke und meine Reise nicht antreten kann?

Grundsätzlich ist die unerwartet schwere Erkrankung ein versicherter Rücktrittsgrund in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Eine Ausnahme besteht für Krankheiten, die von der WHO als Pandemie eingestuft sind. Die WHO hat Covid-19 als Pandemie klassifiziert. Deshalb sind Erkrankungen an Covid-19 ab dem 12.03.2020 in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kein versicherter Rücktrittsgrund mehr. Für alle anderen Erkrankungen besteht natürlich der bedingungsgemäße Versicherungsschutz fort!

Bin ich versichert, wenn ich eine Reise gebucht habe und befürchte, mich dort anzustecken?

Nein, die Angst am Urlaubsort zu erkranken ist kein versicherter Rücktrittsgrund. Unser Tipp: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, fragen Sie Ihren Reiseveranstalter, ob die Reise durchgeführt wird bzw. ob kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen angeboten werden. Wenn Sie die Reise individuell gebucht haben, sprechen Sie Ihre Leistungserbringer (Fluggesellschaft, Hotel etc.) an - häufig werden auch hier Lösungen angeboten!

Das Auswärtige Amt hat eine generelle Reisewarnung erlassen. Wie lange gilt diese Reisewarnung? Muss ich meine Reise jetzt stornieren? Und sind Stornokosten versichert?

Das Auswärtige Amt hat eine generelle Reisewarnung für alle nicht zwingend notwendigen Auslandsreisen erlassen - diese Reisewarnung gilt zunächst bis zum 30.04.2020. Als Pauschalreisender müssen Sie zunächst nichts tun - Ihr Reiserveranstalter wird sie kontaktieren und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen. In aller Regel werden die Reiseveranstalter die Reise absagen oder Ihnen Umbuchungsmöglichkeiten anbieten. Von einem Reisestorno raten wir ab - insbesondere wenn die Reise erst nach dem 30.04.2020 stattfindet, können Ihnen sonst entsprechende Stornokosten entstehen! Auch wenn ein versicherter Grund vorliegt bitten wir Sie mit der Stornierung abzuwarten, bis die Reisewarnung nicht mehr besteht! Bitte beachten Sie, dass die Reisewarnung allein kein versicherter Grund in der Reiserücktrittskostenversicherung ist!

Bin ich versichert wenn, wenn mein Reiseland Einreisebeschränkungen oder Einreiseverbote verhängt hat?

Nein, Einreisebeschränkungen oder Einreiseverbote stellen keine versicherten Rücktrittsgründe in der Reiserücktrittskostenversicherung dar! Unser Tipp: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, fragen Sie Ihren Reiseveranstalter, ob die Reise durchgeführt wird bzw. ob kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen angeboten werden. Wenn Sie die Reise individuell gebucht haben, sprechen Sie Ihre Leistungserbringer (Fluggesellschaft, Hotel etc.) an - häufig werden auch hier Lösungen angeboten!

Bin ich versichert wenn ich von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin und deshalb meine Reise nicht antreten kann?

Nein, eine Quarantänemaßnahme stellt kein versichertes Ereignis in der Reiserücktrittskostenversicherung dar. Unser Tipp: Bei Fragen wenden Sie sich am besten direkt an die anordnende Stelle!

Meine Reederei hat mich darüber informiert, dass aufgrund des Coronavirus die ursprünglich geplante Route meiner Kreuzfahrt geändert wurde - sind die Stornokosten versichert?

Nein, sollte eine Änderung der Route vorgenommen werden, ist dies kein versicherter Rücktrittsgrund. Unser Tipp: Fragen Sie bei der Reederei nach, ob kostenlose Stornierungen möglich sind!

Reiseabbruch-Versicherung

Ich möchte meine Reise abbrechen, weil die WHO COVID-19 als Pandemie eingestuft hat! Sind die Kosten des Reiseabbruchs versichert?

 Nein, eine Gefahrenerhöhung am Urlaubsort stellt (unabhängig vom Pandemiestatus) kein versichertes Ereignis in der Reiseabbruchversicherung dar. Unser Tipp: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, fragen Sie Ihren Reiseveranstalter oder Reiseleiter, ob die Reise kostenlose abgebrochen werden kann.

 Kann ich meine Reise abbrechen, weil die Infrastruktur meines Urlaubsgebietes nicht oder nur deutlich eingeschränkt zur Verfügung steht und z.B. Skilifte nicht in Betrieb sind?

Der Ausfall der touristischen Infrastruktur stellt kein versichertes Ereignis in der Reiserücktrittskostenversicherung dar; deshalb können etwaige Kosten eines Reiseabbruches nicht erstattet werden. Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Reiseveranstalter, der Reiseleitung vor Ort oder sonstigen Leistungserbringern - oft kann Ihnen hier eine Lösung angeboten werden.

Das Auswärtige Amt hat eine generelle Reisewarnung erlassen, kann ich meine Reise abbrechen?

Das Auswärtige Amt hat eine generelle Reisewarnung für alle nicht zwingend notwendigen Auslandsreisen erlassen - diese Reisewarnung gilt zunächst bis zum 30.04.2020. Die Reisewarnung stellt keinen versicherten Rücktrittsgrund in der Reiseabbruchversicherung dar - etwaige Abbruchkosten können leider nicht erstattet werden. Allerdings haben viele Reiseveranstalter und das Auswärtige Amt begonnen, Touristen nach Deutschland zu transportieren. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Reiseveranstalter oder dem Auswärtigen Amt in Verbindung zu setzen.

Sind die zusätzlichen Kosten der Rückreise und/oder die Kosten des verlängerten Aufenthaltes versichert, wenn ich vor Ort an COVID-19 erkranke und nicht planmäßig abreisen kann?

Die WHO hat Covid-19 am 11.03.2020 als Pandemie klassifiziert. Mehrkosten der Rückreise oder eines längeren Aufenthaltes, die auf Grund einer COVID-19-Erkrankung anfallen, sind ab dem 12.03.2020 nicht mehr versichert.

Inwieweit greift die Versicherung, wenn ich im Ausland bin und von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin?

Für solche Fälle sind keine Versicherungsleistungen vorgesehen. Kosten für entgangene Urlaubsfreuden o. ä. sind nicht versichert.

Während des Aufenthaltes am Urlaubsort tritt ein Corona-Fall auf - besteht im Falle des Reiseabbruchs Versicherungsschutz?

Nein, denn es liegt kein versicherter Abbruchsgrund vor. Auch wenn Sie selbst ab dem 12.03.2020 am Coronavirus erkranken, ist diese Erkrankung auf Grund des Pandemiestatus nicht versichert.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Bin ich im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung versichert, wenn ich im Ausland am Coronavirus erkranke?

Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten, wenn Sie an Covid-19 erkranken. Dies trifft auch dann zu, wenn die WHO den Virus als Pandemie eingestuft hat.
Bitte beachten Sie aber: Das Auswärtige Amt rät von allen nicht notwendigen Reisen ins Ausland ab. Wir empfehlen Ihnen, nicht mehr ins Ausland zu verreisen. Auch wenn Sie über die Kreditkarte über eine Auslandsreisekranken-Versicherung bei uns verfügen, können wir Ihnen aufgrund massiver Einschränkungen in vielen Ländern nicht garantieren, dass Sie im Notfall medizinisch adäquat versorgt werden. Wir können aufgrund der Krisensituation in diesen Fällen auch kaum Einfluss auf Ärzte und Krankenhäuser nehmen. Außerdem wird es zunehmend schwieriger, medizinisch notwendige Rücktransporte zu organisieren und schwer erkrankte Patienten nach Deutschland zurückzuholen.

Inwieweit greift die Versicherung, wenn ich im Ausland bin und von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin?

Für solche Fälle sind keine Versicherungsleistungen vorgesehen. Kosten für entgangene Urlaubsfreuden o. ä. sind nicht versichert. Erkranken Sie selbst am Coronavirus sind die Behandlungskosten versichert - Kosten der Quarantäne (z.B. Hotelkosten, Rückreisekosten,…) können leider nicht übernommen werden.

Wo kann ich mich generell über das Coronavirus informieren?

Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland stellt aktuelle Links und  Informationen zur Krankheit, den Risikogebieten, den Einreisebestimmungen, Reisebeschränkungen usw. zur Verfügung:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/-/2296762

Das Robert-Koch-Institut stellt eine große Informationsvielfalt rund um die Krankheit, die Prävention, die Diagnostik und den Reiseverkehr und die aktuelle Risikobewertung zur Verfügung:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt unter anderem eine umfangreiche FAQ-Liste rund um die Erkrankung zur Verfügung:
https://www.who.int/news-room/q-a-detail/q-a-coronaviruses

Wenn Sie sich weiter auf dem Laufenden halten wollen, finden Sie hier immer die aktuellsten Informationen zu den Reiseversicherungen:  https://www.urv.de/content/privatkunden/reiseversicherungen/corona-virus/

Gerne stellen wir Ihnen diese FAQs hier auch zum Download bereit.

Download: Reiseversicherungen - Die wichtigsten Fragen  zum Coronavirus

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