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Aus der Praxis: Cybercrime-Versicherungsfälle bei der Deutschen Assistance

Cybercrime: Hacker am Computer  – Deutsche Assistance

©peshkov, istock.com

Cyberkriminalität kann jeden treffen. Das bestätigt auch eine Studie des Branchenverbandes Bitkom aus den Jahren 2018/2019. Dieser zufolge wurde jeder zweite Internetnutzer (50 Prozent) in dem befragten Zeitraum Opfer von kriminellen Vorfällen im Internet. Die Bandbreite der Delikte ist dabei groß – von Datenmissbrauch und Identitätsdiebstahl über sexuelle Belästigungen bis hin zum Betrug beim privaten Einkauf oder in Verkaufsgeschäften.

Für all diese Fälle ist der Internetschutz der Deutschen Assistance interessant. Denn mit unserem Produkt Cyber-Assistance bieten wir eine Absicherung für die gängigsten Risiken bei der Nutzung des Internets. Sie eignet sich für private Internetnutzer. Dabei kann der Internetschutz obligatorisch in Konto- und Kreditkartenpakete integriert oder den Kunden als Zukaufoption zu den jeweiligen Kartenprodukten angeboten werden. Im Schadenfalls kümmern wir uns dann im Namen der Versicherer um die Schadenabwicklung und sorgen außerdem für Schadensersatz.

Im Folgenden berichten wir von zwei Praxisfällen aus dem Bereich des Internetschutzes der Deutschen Assistance. Beim ersten Fall handelt es sich um eine aktuelle Schadenschilderung für einen Pool, der in einem so genannten Fake-Shop gekauft wurde und der zum Sommerbeginn sehr gefragt war. Bei einem Fake-Shop handelt es sich um ein Online-Geschäft, in dem kurzfristig besonders beliebte Waren angeboten werden, die allerdings gar nicht zur Verfügung stehen. Der Schaden, der durch den Betrug entstanden ist, belief sich auf rund 530 Euro.

Praxisfall 1: Fake-Shop 

Der Versicherungsnehmer schildet seinen Fall folgendermaßen: „Ich bestellte am 10. Juli dieses Jahres einen Rundpool der Marke Konifera bei der Firma Baumarkt24.top. Daraufhin erhielt ich eine Rechnung, die ich am Folgetag per Vorkasse bezahlte. Zwei Tage später wollte ich mich bei der Firma nach dem Liefertermin erkundigen und wurde stutzig: Die Nummer war nicht vergeben. Bis heute habe ich nichts mehr von dem Unternehmen gehört. Inzwischen ist auch die Website des Shops nicht mehr erreichbar.“

Praxisfall 2: Identitätsmissbrauch

Ein weiterer Kunde wurde Opfer von Identitätsmissbrauch. In diesem Fall verschafften sich unbekannte Täter Zugang zum PayPal-Konto des Geschädigten. Dort änderten sie seine Telefonnummer, seine Lieferadresse und seine E-Mail-Adresse. Anschließend verwendeten sie das so veränderte PayPal-Konto, um in seinem Namen gekaufte Waren im Wert von fast 900 Euro an eine vom Betrüger hinterlegte Adresse in Tschechien zu versenden. Dabei handelte es sich um Spielwaren der Firma myToys und zwei GoPro-Kameras.

Solche Fälle sind keine Seltenheit. Neben dem klassischen Betrug beim Online-Einkauf, beispielsweise in Fake-Shops, kommt es auch zu vereinzelten Fällen des so genannten Enkeltricks. Hier geben sich die Betrüger in E-Mails als Supportmitarbeiter von Technologiekonzernen wie Microsoft aus. Auch Betrug bei über das eBay-Kleinanzeigen-Portal kommt häufig vor. Hier liegt der Anteil von Schadensfällen sicherlich im Bereich von 50 Prozent.

 

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Anita Salmingkeit
Anita Salmingkeit
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