Beschädigte Frontscheibe eines PKW – Versicherungen – Deutsche Assistance

Autoschutzbrief

Jederzeit mobil sein.

Autoschutzbrief – Mobilität für unterwegs

Den Autoschutzbrief bieten wir Ihnen aktuell als Gruppenversicherungslösung im Zusammenhang mit Kreditkartenpaketen an. Karteninhaber und mitversicherte Personen genießen Versicherungsschutz bei Unfall oder Panne mit dem Kraftfahrzeug. Darüber hinaus sind Fahrzeugdiebstahl oder ein Totalschaden versichert und Erkrankung oder Tod des Fahrers.

Für den Versicherungsschutz ist ein ständiger Wohnsitz der versicherten Personen in der Bundesrepublik Deutschland Bedingung. Wird der Hauptwohnsitz vorübergehend aus beruflichen Gründen ins Ausland verlegt, besteht der Versicherungsschutz bis zu zwölf Monate weiter.

Abgesichert sind exemplarisch die folgend aufgeführten Leistungen. Die jeweils anfallenden Kosten werden entsprechend der individuell getroffenen Vereinbarungen übernommen.

  • Pannenhilfe und Abschleppen
  • Bergen und Abtransport
  • Übernachtung bei Fahrzeugausfall
  • Weiterfahrt oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
  • Mietwagen bei Fahrzeugausfall
  • Ersatzteilversand
  • Fahrzeugtransport bei Fahrzeugausfall
  • Fahrzeugunterstellung
  • Benennung von Werkstätten
  • Fahrzeugtransport
  • Mietwagen
  • Fahrzeugverzollung und -verschrottung
  • Fahrzeugschlüssel-Service
  • Reiserückrufs über den Rundfunk

Für Schäden am Fahrzeug durch Unfall, Sachbeschädigung oder ähnliches besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Sie bedürfen einer separaten Vollkasko-Versicherung.

Geltungsbereich und Verhalten im Schadenfall

Die Autoschutzbrief-Versicherung deckt Schadenereignisse innerhalb Europas und in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers ab. Für Schadenereignisse in der Bundesrepublik Deutschland und innerhalb einer Entfernung von 50 km zum Wohnsitz von Karteninhaber oder mitversicherten Personen besteht kein Versicherungsschutz.

Damit wirklich alle Kosten in voller Höhe übernommen werden können, ist es wichtig, dass der Versicherte auf keinen Fall die Organisation selbst übernimmt oder einen anderen Dienstleister einschaltet. Das gilt auch für Pannenhelferdienste wie beispielsweise den ADAC.

Im Schaden- oder Notfall bitten wir darum, umgehend vom Versicherungsnehmer über die 24-Stunden-Hotline benachrichtigt zu werden. Die Nummer befindet sich auf der Kreditkarte und der Versicherungsbestätigung. Er nennt uns Namen, Kreditkartennummer und eine Rufnummer, unter der wir ihn erreichen und über das weitere Vorgehen informieren können.

Der Autoschutzbrief sichert, wenn vereinbart, auch Auslandsfahrten mit einem Mietwagen ab. Allerdings gilt die Absicherung nur im Rahmen der Autoschutzbriefleistungen.

Nicht gewerblich mitgeführte Ladung oder Gepäck werden bei einem Schadenereignis weiter- oder zurück transportiert, wenn dies notwendig ist. Für gewerblich mitgeführte Ladung und Gepäck gibt es diese Möglichkeit nicht. Ebenso werden die Kosten für Schäden an Gepäck und Ladung nicht von der Autoschutzbrief-Versicherung übernommen.

Welche Fahrzeuge sind versichert?

Versicherungsschutz besteht für Krafträder über 50 ccm, PKW und Wohnmobile bis zu 4 t, die

  • Eigentum des Karteninhabers bzw. der mitversicherten Personen sind
  • dem Karteninhaber als Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt werden
  • oder ein Selbstfahrer-Mietfahrzeug

Bei zeitgleicher Nutzung mehrerer oben genannter Fahrzeuge besteht der Versicherungsschutz immer nur für ein Fahrzeug.

Wir bilden hier lediglich einen Teil unseres Leistungsportfolios ab. Der Versicherungsschutz basiert immer auf jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie ggf. aller weiteren getroffenen Vereinbarungen.

Für weiterführende Information kontaktieren Sie uns gerne!

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Servicecenter Mobilität
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