Erfolgreicher Abschluss eines Mediatorengespräches – Rechtsdienstleistungen – Deutsche Assistance

Rechtsdienstleistungen

Verkehrsrechtsschutz für Privat- und Firmenkunden 

Rechtsdienstleistungen zum Vorteil Ihrer Kunden

Wir agieren in einem großen Unternehmensverbund und vermitteln Ihnen gerne die Rechtsdienstleistungen unserer Partner, damit Ihr Kunde im Schadenfall immer schnell kompetente Hilfe erhält.

Die Vorteile für Ihre Kunden: Erfahrene Juristen prüfen umgehend den Versicherungsschutz und beurteilen die Erfolgsaussichten. Besteht bei Ihrem Kunden der Wunsch nach einem persönlichen Gespräch mit einem Anwalt, nennen die Kollegen ihm gerne einen Juristen aus einem großen Rechtsanwaltsnetzwerk.

Darüber hinaus erhält Ihr Kunde mit dem Anwalts-Notruf* einen 24/7-Service. In rechtlichen Notsituationen wie beispielsweise bei einem nächtlichen Verkehrsunfall steht ihm über die Hotline rund um die Uhr ein niedergelassener Anwalt zur Verfügung und kann telefonisch beraten.

Wo es scheint, dass ein Konflikt festgefahren ist, obwohl eine Lösung beinahe zum Greifen nahe liegt, hilft oftmals auch die Vermittlung eines professionellen Konfliktlösers (Mediator) aus dem Netzwerk zur Beilegung der Streitigkeit.

Als Extra-Service vermitteln wir eine telefonische Erstberatung* zu grundsätzlich allen rechtlichen Fragestellungen. Selbst wenn es um Dinge geht, die nicht versichert oder nicht versicherbar sind, stehen Rechtsexperten Ihrem Kunden beratend zur Seite. Und das jederzeit und sooft wie nötig.

Verkehrs-Rechtsschutz für Privatkunden

Mit dem Privat-Verkehrs-Rechtsschutz unserer Partnerunternehmen ist Ihr Kunde zuerst einmal als Fahrer in seinem eigenen Fahrzeug versichert. Aber auch, wenn er ein fremdes Fahrzeug führt, beispielsweise einen Mietwagen, besteht für ihn Versicherungsschutz. Darüber hinaus ist er als Beifahrer ebenso versichert wie als Mitfahrer. Zusätzlich genießt Ihr Kunde Versicherungsschutz

  • als Fußgänger,
  • wenn er mit dem Rad unterwegs ist,
  • als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Besteht ein Mehrfahrzeug-Rechtsschutz oder hat Ihr Kunde die Kombination aus Privatrechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz gewählt, sind auch Lebenspartner und ledige und noch in Ausbildung befindliche Kinder sowie deren PKW mitversichert.

Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen-Kunden

Mit einem Firmen- und Gewerbe-Verkehrs-Rechtsschutz sind Inhaber und Mitarbeiter der Firma als Fahrzeugführer während ihrer Berufstätigkeit versichert. Außerdem sind alle Firmenfahrzeuge versichert. Daneben genießen alle Fahrer, wenn sie berechtigt sind, das versicherte Fahrzeug zu führen, und die Insassen Versicherungsschutz.

Umfassende Absicherung

Ob zu Fuß, mit dem Wagen oder dem Rad: Geht es nach einem Unfall darum, Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend zu machen, greift der Verkehrs-Rechtsschutz. Hat Ihr Kunde zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall Verletzungen erlitten, der Unfallgegner aber bestreitet jede Schuld, dann ist das Kostenrisiko der Rechtsstreitigkeit abgesichert.

Gleiches gilt beispielsweise beim Erwerb eines Neu- oder Gebrauchtwagens, der bereits kurz nach dem Kauf erhebliche Mängel aufweist oder wenn Ihrem Kunden die Fahrerlaubnis entzogen werden soll.

Kostenübernahme nicht nur für Gerichts- und Anwaltskosten

Der Verkehrs-Rechtsschutz übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten für das Verfahren. Nach gerichtlicher Festsetzung werden auch die Kosten der Gegenseite übernommen. Darüber hinaus werden die anfallenden Aufwendungen für Sachverständige und Zeugen gezahlt. Ist eine Strafkaution festgelegt oder ein Dolmetscher zum Beispiel bei einem Schadenfall im Ausland erforderlich, werden auch diese Kosten beglichen. Das alles bei einer unbegrenzten Versicherungssumme. Ob es darum geht, dass Ihr Kunde bei einem Unfallgegner seinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen will oder er sich gegen den Vorwurf eines Verkehrsdeliktes wehren möchte - mit einem Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen sind die Kosten eines Rechtsstreits immer abgesichert.

Grundlage des Versicherungsschutzes sind die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie alle weiteren getroffenen Vereinbarungen.

* Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.

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